Oberirdisches Geschoss
Oberirdisches Geschoss
Das oberirdische Geschoss eignet sich laut Baurecht als Aufenthaltsraum und seine oberste Kante ragt im Mittel ab 1,40 m über die Geländeoberfläche hinaus.
Oberirdisches Geschoss
Das oberirdische Geschoss eignet sich laut Baurecht als Aufenthaltsraum und seine oberste Kante ragt im Mittel ab 1,40 m über die Geländeoberfläche hinaus.